Gästehaus Schöberl
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 



Stornobedingungen

Wir wollen unsere zukünftigen Gäste nicht mit den nachstehenden Vertragsbedingungen abschrecken. Sollten Sie gezwungen sein Ihren Urlaub nicht anzutreten, sprechen Sie bitte mit uns, es gibt in jedem Fall eine zufriedenstellende Lösung.

Bei einer Stornierung werden wir selbstverständlich versuchen, die/das Zimmer anderweitig zu vermieten.

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

Bei der Zimmerreservierung liegen die Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe zugrunde, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) herausgegeben wurde. Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag). Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

 

1. Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Vermieter bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls hat er dem Gast eine anderweitige Unterkunft zu beschaffen, oder Schadensersatz zu leisten.

2. Mietzins und Stornierungsvereinbarungen

Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen sind die vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung auf den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis anzurechnen.

Als ersparte Aufwendungen werden in der Regel in Ansatz gebracht:

- 20 % des Preises für Übernachtung/Frühstück

- 10 % des Preises für Übernachtung ohne Verpflegung

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunde wird deshalb empfohlen, die Stornierung schriftlich zu erklären. Der Vermieter wird nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers /der Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Es gelten die Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandter Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA).

Als Schutz vor unvorhergesehenen Risiken (Krankheit usw.), die zur Annullierung führen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Stand: 31.01.2020

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästehaus Schöberl regeln das Vertragsverhältnis für die Überlassung der Pensions- und Gästezimmer sowie allen für die Gäste erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch das Gästehaus Schöberl. Diese AGB sind Bestandteil jedes Beherbergungsvertrages welchen der Gast mit dem Gästehaus Schöberl abschließt und gelten bei Buchung als anerkannt.

2. Vertragsabschluss und Partner

Der Beherbergungsvertrag kommt durch den Antrag des Gastes und die schriftliche Bestätigung (per Fax, E-Mail, Brief) durch das Gästehaus Schöberl zustande. Ein Vertrag kann auch kurzfristig durch mündliche oder telefonische Bestellung für das aktuelle Datum zustande kommen und ist ebenso für beide Seiten bindend.

Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er für die Bereitstellung der jeweiligen Zimmer gegenüber dem Gästehaus Schöberl zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Gästehaus Schöberl eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen

Das Gästehaus Schöberl ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht. Nähere Erläuterungen zu Nichtinanspruchnahme finden Sie unter Stornobedingung. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an das Gästehaus Schöberl zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehaus Schöberl an Dritte. Das Gästehaus Schöberl ist berechtigt, den geschuldeten Übernachtungspreis im Voraus bzw. bei Anreise zu kassieren. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein. Das Gästehaus Schöberl ist berechtigt eine Anzahlung zu verlangen. Benutzt ein Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht den Gästehaus Schöberl ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In den Gästezimmern darf nur die vereinbarte, festgelegte Personenzahl übernachten. Bei Verstößen wird der Beherbergungsvertrag nichtig und die entsprechenden Gebühren berechnet.

4. Anreise

Sofern nicht anders vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.30 Uhr geräumt sein. Ein Anspruch auf frühere Benutzung der gebuchten Zimmer besteht nicht. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.30 Uhr ist das Gästehaus Schöberl bis spätestens 20.00 Uhr am Vorabend zu verständigen. Ansonsten gilt das Zimmer ab 10.30 Uhr für eine weitere Nacht als gebucht. Das Gästehaus Schöberl hält die Zimmer am Anreisetag bis 18.00 Uhr frei. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte sich der Gast persönlich, telefonisch oder anderweitig gemeldet haben. Das Gästehaus Schöberl ist berechtigt die Zimmer ab 18.00 Uhr zu vergeben, um Leerstand zu vermeiden. Der Gast verpflichtet sich, am Anreisetag eine Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Dies ist für eine korrekte Rechnungsstellung unabdingbar. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag.

5. Haftung

Der Gast und deren Begleitpersonen haften gegenüber dem Gästehaus Schöberl für während der Mietzeit entstandene, verursachte Schäden oder Fehlbeständen beim Inventar und Mobiliar in den Gästezimmern sowie bei Verlust der überlassenen Pensions-/ Gästezimmerschlüssel und elektronische Gästekarten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden zur Anzeige gebracht. Das Gästehaus Schöberl haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Gästehaus Schöberl beschränkt. Das Gästehaus Schöberl haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Für in dem Gästehaus Schöberl verloren gegangene(s) Wertsachen bzw. Bargeld wird keine Haftung übernommen, es sei denn, den gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen trifft nachweislich ein Verschulden. Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus Schöberl dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gästehaus Schöberl auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Das Gästehaus Schöberl haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Gelände des Gästehauses abgestellt werden. Auf dem Gelände das Gästehaus Schöberl gilt die StVO. Die Benutzung der Dachterrasse erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine hier möglichst nahe kommende Vereinbarung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten von dem Gästehaus Schöberl, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Hinweis

Das Gästehaus Schöberl (www.schoeberl-fuessen.de) nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, 

Telefon +49 78517957940, Telefax +49 78517957941 .

Internet: www.verbraucher-schlichter.de . E-Mail mail@verbraucher-schlichter.de

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission 


 
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